Anfechtbare Ehe

- Law & Governance -
Family Law Dictionary
Definition
Eine Ehe, die äußerlich gültig ist, aber auf Antrag einer berechtigten Partei gerichtlich aufgehoben werden kann, weil bei der Entstehung bestimmte Mängel vorlagen, welche die Willensentschließung beeinträchtigen (z. B. Betrug, Zwang, nachträglich entdeckte Geschäftsunfähigkeit oder fehlende Vollziehung, sofern das Recht dies vorsieht).