Freistellung und Verzicht
Definition
Ein rechtliches Instrument oder eine Klausel, durch die eine Partei bekannte oder unbekannte Ansprüche oder Rechte gegen eine andere Partei aufgibt, freistellt oder verwirkt, häufig gegen eine Gegenleistung, und das gegebenenfalls den ausdrücklichen Verzicht auf bestimmte Rechtsverteidigungen oder künftige Ansprüche umfasst.