Hörensagen (Civil)
Definition
Eine außergerichtliche Äußerung, die in einem Zivilverfahren vorgetragen wird, um die Wahrheit des behaupteten Inhalts zu beweisen; grundsätzlich unzulässig, sofern sie nicht unter eine anerkannte Ausnahme fällt oder nicht zum Zwecke der Nicht‑Wahrheitsbehauptung vorgetragen wird.