Eintragung des Versäumnisses
Definition
Eine formelle Vermerkung im Geschäftsbuch oder durch den Rechtspfleger, dass ein Beklagter innerhalb der zulässigen Frist nicht auf die Klage reagiert hat; dieser prozessuale Status ermöglicht es dem Kläger, ein Versäumnisurteil zu beantragen, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.