Schutzanordnung (Zivilverfahren)
Definition
Eine gerichtliche Anordnung, die Umfang, Zeitpunkt, Art oder Vertraulichkeit der Beweiserhebung oder Offenlegung in zivilrechtlichen Verfahren einschränkt, um eine Partei oder Drittperson vor Belästigung, Unterdrückung, unzumutbarer Belastung oder der Offenlegung sensibler Informationen zu schützen.