Gemeinsame Frage
Definition
Ein gemeinsames tatsachen- oder rechtsbezogenes Element über mehrere Klagen oder Kläger hinweg, sodass eine einzige rechtliche Entscheidung zu diesem Element eine zentrale Frage jeder Klage lösen würde; häufig als Kriterium für gebündelte Verfahren oder kollektive Rechtsbehelfe herangezogen.