Impleader (Einbringung Dritter)

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Ein prozessuales Mittel, durch das ein Beklagter einen Dritten in das anhängige Verfahren einführt, der dem Beklagten gegenüber für den Anspruch des Klägers ganz oder teilweise haftbar sein könnte, üblicherweise um Ersatz oder Ausgleich zu erstreiten, vorbehaltlich verfahrensrechtlicher Regeln und Fristvorgaben.