Long-Arm-Gesetz
Definition
Ein Gesetz eines Rechtsgebiets, das seinen Gerichten erlaubt, persönliche Zuständigkeit über Nichtansässige auszuüben, deren Handlungen einen hinreichenden Bezug zum Forum haben, typischerweise durch Aufzählung spezifischer Handlungen, die einen auswärtigen Beklagten dem lokalen Verfahren unterwerfen.