Persönliche Zuständigkeit (Zivilrechtlich)
Definition
Die Befugnis eines Gerichts, über eine bestimmte beklagte Person in einem Zivilverfahren zu entscheiden, gestützt auf gesetzliche Long‑Arm‑Regelungen, den Wohnsitz, Einwilligung oder die Kontakte des Beklagten zum Forum, sodass die Ausübung der Zuständigkeit den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.