Vollmacht - Law & Governance - Civil Law Dictionary Definition Ein rechtliches Instrument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (der Bevollmächtigte) ermächtigt, in bestimmten rechtlichen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten für sie zu handeln.
Vollmacht - Law & Governance - Civil Law Dictionary Definition Ein rechtliches Instrument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (der Bevollmächtigte) ermächtigt, in bestimmten rechtlichen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten für sie zu handeln.