Surcharge (Treuhand)
Definition
Ein gerichtliches Rechtsmittel, durch das ein Treuhänder verpflichtet wird, Verluste des Treuhandvermögens auszugleichen oder persönlich für missbräuchlich verwendete Mittel Rechenschaft abzulegen; es begründet eine persönliche finanzielle Haftung des Treuhänders für Treuepflichtverletzungen oder nachlässige Verwaltung.