Sorgfaltspflicht (Fiduciär)
Definition
Eine treuhänderische Verpflichtung, die den Treuhänder verpflichtet, die dem Verhältnis und den Umständen angemessene Sorgfalt, das erforderliche Fachkönnen, die Umsicht und das informierte Ermessen bei der Verwaltung der Angelegenheiten oder Vermögenswerte des Begünstigten anzuwenden.