Pflicht zur Loyalität
Definition
Ein Kernbestandteil der Treuepflicht, der den Treuhänder verpflichtet, seine persönlichen Interessen nicht über die des Begünstigten zu stellen, Interessenkonflikte zu vermeiden, unberechtigte Eigengeschäfte zu unterlassen und wesentliche Konflikte offenzulegen.
Pflicht zur Loyalität
Definition
Eine treuhänderische Verpflichtung, die Entscheidungsträger verpflichtet, die Interessen der Organisation oder der Begünstigten über persönliche oder konfligierende Interessen zu stellen und Eigengeschäfte sowie nicht offengelegte Vorteile zu vermeiden.