Persönliche Dienstbarkeit

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Eine persönliche, nicht an ein Grundstück gebundene Dienstbarkeit, die einer bestimmten Person oder juristischen Person das Recht gibt, ein fremdes Grundstück zu einem eng umschriebenen Zweck zu nutzen; sie ist nicht an den Besitz eines herrschenden Grundstücks geknüpft und endet häufig mit dem Tod des Berechtigten oder nach vertraglichen Bedingungen.