Anliegende Dienstbarkeit
Definition
Eine Dienstbarkeit, die einem bestimmten Grundstück (herrschendes Grundstück) zugutekommt und ein anderes Grundstück (dienendes Grundstück) belastet; das Recht ist an das Grundstück gebunden und geht in der Regel mit dem Eigentum am herrschenden Grundstück über.