Wiedereinlösungsrecht
Definition
Das Recht des Schuldners, die unter Zwangsversteigerung stehende Immobilie zurückzuerwerben, indem er innerhalb einer vorgeschriebenen Frist den fälligen Gesamtbetrag (zuzüglich zulässiger Kosten, Zinsen und Gebühren) bezahlt; die Frist und Bedingungen richten sich nach dem anwendbaren Recht und Gesetz.