Treuhandurkunde
Definition
Ein dreiseitiges Rechtsinstrument, bei dem ein Darlehensnehmer (Trustor) das rechtliche Eigentum an einer Immobilie an einen Treuhänder überträgt, damit dieser es zugunsten eines Gläubigers (Begünstigten) als Sicherheit hält, bis die Verpflichtung erfüllt ist; häufig als Alternative zur Hypothek verwendet.