Res Ipsa Loquitur
Definition
Eine Rechtslehre, die es einem Gericht erlaubt, aus dem bloßen Auftreten bestimmter Unfälle Fahrlässigkeit zu schließen, wenn (1) das Ereignis eine Art ist, die gewöhnlich nicht ohne Fahrlässigkeit eintritt, (2) das verursachende Instrument unter der Kontrolle des Beklagten stand, und (3) der Kläger nicht zum Schaden beigetragen hat.