Regel des Dünnen Schädels
Definition
Eine deliktsrechtliche Lehre, nach der der Schädiger für das volle Ausmaß der Verletzungen eines Klägers haftet, auch wenn diese Verletzungen aufgrund einer vorbestehenden körperlichen oder psychischen Verwundbarkeit unerwartet schwer sind; der Schädiger muss den Kläger so nehmen, wie er ihn antrifft.