Beihilfe und Anstiftung (Zivilrechtlich)
Definition
Eine zivilrechtliche Haftungslehre, wonach eine Person sekundär haftbar ist, die mit Wissen um die rechtswidrige Handlung eines anderen erhebliche Unterstützung, Ermutigung oder Erleichterung leistet, die den Schaden des Klägers mitverursacht; die Haftung hängt vom Vorsatz des Helfers und der Bedeutung der Hilfe ab.