Körperverletzung (Zivilrechtlich)
Definition
Ein zivilrechtlicher Deliktstatbestand, der aus einer vorsätzlichen, schädlichen oder beleidigenden körperlichen Berührung einer anderen Person ohne Einwilligung besteht; erforderlich ist der Vorsatz zur Berührung, nicht notwendigerweise der Vorsatz zum Schaden, und es bedarf keiner Nachweises einer schweren körperlichen Verletzung.