Eindringen in die Abgeschiedenheit
Definition
Ein spezielles Privatsphären-Delikt, das eintritt, wenn ein Beklagter vorsätzlich in die private Abgeschiedenheit, Einsamkeit oder private Angelegenheiten eines Klägers eindringt, sei es physisch oder auf andere Weise, in einer Weise, die einen vernünftigen Menschen stark beleidigen würde und die vernünftige Erwartung der Privatsphäre des Klägers verletzt.