Eingriff in die Privatsphäre
Definition
Ein Sammelbegriff des Zivilrechts, der mehrere deliktische Schutzrechte umfasst, die das Recht einer Person auf Abgeschiedenheit, die Kontrolle über persönliche Informationen und die Freiheit vor unerwünschter Bekanntmachung oder Überwachung schützen; er greift bei unrechtmäßigen Eingriffen in das Privatleben oder der Verbreitung privater Details.