Reine Vergleichende Fahrlässigkeit
Definition
Eine Variante der vergleichenden Fahrlässigkeit, bei der ein Kläger Schadensersatz in Höhe der Gesamtschäden abzüglich seines eigenen Verschuldensprozentsatzes geltend machen kann, unabhängig davon, wie hoch dieser Prozentsatz ist — selbst bei 99 % Klägerverschulden.