Verletzung der Pflicht
Definition
Das Versäumnis, einer rechtlich auferlegten Sorgfaltspflicht oder anderen Verpflichtung nachzukommen, durch Handeln oder Unterlassen, das von dem unter den gegebenen Umständen erwarteten Verhaltensstandard abweicht und dadurch die Gefahr oder das Eintreten eines Schadens für andere verursacht.
Verletzung der Pflicht
Definition
Das Versäumnis eines Klinikers oder Versorgungsteams, eine anwendbare berufliche oder rechtliche Sorgfaltsnorm oder sonstige Verpflichtung gegenüber einem Patienten einzuhalten, wobei die Unterlassung oder unzureichende Handlung kausal mit einem erhöhten Schadensrisiko oder einem tatsächlichen Patientenschaden verbunden ist.