Kommanditgesellschaft

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Eine Rechtsform, bei der mindestens ein Gesellschafter (der Komplementär) das Geschäft führt und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten haftet, während ein oder mehrere Kommanditisten Kapital einlegen und nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften und sich in der Regel nicht an der Geschäftsführung beteiligen.