Ratifikation (Vertretung)
Definition
Die nachträgliche Bestätigung und Annahme einer vom Vertreter ohne Befugnis vorgenommenen Handlung durch den Auftraggeber; die Ratifikation genehmigt die Handlung rückwirkend, als wäre sie von Anfang an bevollmächtigt gewesen, vorbehaltlich gesetzlicher Bedingungen und Beschränkungen.