Tatsächliche Vollmacht

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Die Befugnis, die ein Auftraggeber einem Beauftragten vorsätzlich oder stillschweigend einräumt, in dessen Namen zu handeln; tatsächliche Vollmacht kann ausdrücklich (klar ausgesprochen) oder konkludent (aus Position, vorheriger Praxis oder notwendigen Nebenvollmachten) entstehen.