Bevollmächtigter (Vertretung)
Definition
Die Person oder juristische Einheit, die ermächtigt ist, im Namen eines Auftraggebers zu handeln, unterliegt dessen Weisungen und dem Umfang der erteilten Befugnis; der Beauftragte hat Pflichten gegenüber dem Auftraggeber (Treue, Sorgfalt) und kann Rechtswirkungen für den Auftraggeber erzeugen, wenn er innerhalb der Befugnis handelt.