Rechtswahlklausel
Definition
Eine vertragliche Bestimmung, die bestimmt, welches materielle Recht einer Gerichtsbarkeit die Auslegung, Erfüllung und Rechtsbehelfe des Vertrags regelt, unabhängig davon, wo Streitigkeiten gerichtlich oder schiedsgerichtlich ausgetragen werden (vorbehaltlich der öffentlichen Ordnung und zwingender Regeln des Gerichtsstands).