Folgeschäden (UCC)

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Geldentschädigung für Verluste, die nicht unmittelbar und direkt aus der Vertragsverletzung des Verkäufers folgen, sondern aus den besonderen Umständen oder Bedürfnissen des Käufers entstehen, die der Verkäufer kannte oder kennen musste, wie es die Regeln des Uniform Commercial Code zu Folgeschäden vorsehen.