Ersatzkauf (UCC)

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Ein Käuferrecht nach dem UCC (UCC 2-712), das dem Käufer erlaubt, nach Vertragsbruch des Verkäufers in gutem Glauben Ersatzwaren zu erwerben und die Preisdifferenz sowie Neben‑ und Folgeschäden zu verlangen.