Drittbegünstigter

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Eine Person oder juristische Einheit, die nicht Vertragspartei ist, aber von der Erfüllung des Vertrags profitieren soll und je nach Vertragsabsicht und anwendbarem Recht durchsetzbare Rechte gegenüber einer oder beiden Vertragsparteien haben kann.