Ungebührlicher Einfluss (Vertrag)
Definition
Die Ausnutzung einer Macht-, Vertrauens- oder Dominanzposition gegenüber einer anderen Person, um eine vertragliche Zustimmung zu erlangen, die nicht Ausdruck des eigenständigen Willens der schwächeren Partei ist; ungebührlicher Einfluss macht die Zustimmung sittenwidrig, wenn die Überredung aufgrund relationaler Dynamik oder Ausnutzung von Verwundbarkeit rechtswidrig ist.