Handelsbrauch
Definition
Gewohnheiten, Praktiken und Übereinkünfte, die in einer bestimmten Branche oder einem Handelszweig üblich sind und von Gerichten und Parteien zur Auslegung, Ergänzung oder Bedeutungsbestimmung von Vertragsinhalten herangezogen werden, wenn der Vertrag hierzu schweigt oder unklar ist.