Res Judicata (Rechtskraft / Sache Entscheidends)

- Law & Governance -
Civil Law Dictionary
Definition
Die Doktrin der Rechtskraft, wonach eine Angelegenheit, die zwischen denselben Parteien endgültig entschieden wurde, in einem späteren Verfahren nicht erneut verhandelt werden darf; sie umfasst Anspruchspräklusion (Barriere gegen dieselbe Klageursache) und Rechtskraftwirkung in Bezug auf bereits entschiedene Fragen (collateral estoppel).