Besitz mit Absicht zu Verteilen Ghb
Definition
Ein zusammengesetztes Delikt, das Besitz von Ghb mit zusätzlichen Tatsachen oder Verhalten verbindet, aus denen vernünftigerweise eine Absicht zur Abgabe oder zum Verkauf der Substanz an Dritte geschlossen werden kann, z. B. Verpackung, große Mengen, Vertriebsutensilien, Aufzeichnungen oder Kommunikationsbelege für Lieferaktivitäten.