Besitz mit Vertriebsabsicht von Clonazepam
Definition
Ein zusammengesetzter Straftatbestand, bei dem eine Person nicht nur Clonazepam besitzt, sondern aus den Umständen objektive Anhaltspunkte für die Absicht hervorgehen, die Substanz an andere zu übertragen, zu verkaufen oder anderweitig zu verbreiten, wodurch das Verhalten über den bloßen Besitz hinausgeht.