Besitz mit Absicht des Vertriebs von Diazepam
Definition
Besitz von Diazepam zusammen mit weiteren tatsächlichen Beweisanzeichen, die darauf hindeuten, dass der Inhaber beabsichtigte, das Betäubungsmittel an andere zu übertragen, zu verkaufen oder anderweitig zu vertreiben. Absichtsbeweise ergänzen den Besitz und können aus Menge, Verpackung, Vertriebsutensilien, Kommunikation oder anderen Indizien kommerzieller Tätigkeit geschlossen werden.