Besitz mit Absicht zu Verteilen PCP
Definition
Besitz mit der Absicht zu verteilen von PCP ist ein Betäubungsmitteldelikt, bei dem eine Person PCP besitzt und die Staatsanwaltschaft nachweist, dass der Besitzer beabsichtigte, die Substanz an andere zu übergeben, zu verkaufen oder anderweitig zu verteilen; die Absicht kann aus objektiven Indizien wie Menge, Verpackung, Waagen, Bargeld, Kommunikation oder früheren Verkäufen geschlossen werden.