Besitz mit Vorsatz zum Vertrieb von Amphetamin
Definition
Besitz von Amphetamin kombiniert mit nachweisbaren Indikatoren dafür, dass der Inhaber beabsichtigte, die Substanz an andere zu übertragen, zu verkaufen oder anderweitig zu vertreiben, wobei die Absicht aus Menge, Verpackung, Vertriebsutensilien, Kommunikationsverläufen, Finanzunterlagen oder anderem unterstützenden Verhalten geschlossen wird.