Organisierter Einzelhandelsdiebstahl

- Law & Governance -
Criminal Law Dictionary
Definition
Organisierter Einzelhandelsdiebstahl ist koordinierte kriminelle Aktivität, bei der Gruppen Warenbestände im Einzelhandel — häufig hochpreisige Konsumgüter — durch geplanten Ladendiebstahl, Umlenkung oder Diebstahl‑zur‑Weiterveräußerung entnehmen. Kennzeichnend sind Organisation, Wiederholung und die Absicht, gestohlene Ware in großem Umfang weiterzuverkaufen oder zu verwerten.