Unerlaubtes Offenes Tragen Einer Schusswaffe
Definition
Das Vergehen des sichtbaren Tragens einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit in einer Weise oder an Orten, die das Gesetz verbietet, oder ohne erforderliche Erlaubnis; unterscheidet sich vom verdeckten Tragen dadurch, dass die Waffe offen und für andere erkennbar getragen wird.