Einfuhr von Kontrollierten Substanzen
Definition
Die Straftat, eine kontrollierte Substanz ins Staatsgebiet eines Landes aus dem Ausland zu bringen oder zu versuchen, dies zu tun—zu Land, zu Wasser oder in der Luft—ohne rechtliche Genehmigung, einschließlich Schmuggel, nicht deklarierter Sendungen oder Umleitung von Arzneimitteln, und häufig mit bundesrechtlicher Zuständigkeit und besonderen Strafvorschriften verbunden.