Insiderhandel (Strafrechtlich)
Definition
Eine strafbare Handlung, die den Handel mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten auf Grundlage wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen durch eine Person umfasst, die eine Vertraulichkeitspflicht gegenüber der Informationsquelle hat oder die die Informationen durch Pflichtverletzung erlangt hat; umfasst auch das Weitergeben (Tipping) und den Handel durch Empfänger solcher Tipps.