Brandstiftung an Einem Belegten Gebäude
Definition
Das Delikt, vorsätzlich, wissentlich oder leichtsinnig ein Feuer in einer zum Tatzeitpunkt von Personen genutzten oder belegten Struktur (Wohngebäude, Geschäfte, öffentliche Gebäude, teils auch besetzte Fahrzeuge) zu setzen oder zu verursachen.