Brandstiftung Zweiten Grades
Definition
Eine gesetzliche Brandstiftungskategorie, die vorsätzliches oder rücksichtsloses Entzünden eines Feuers bezeichnet, das Eigentum beschädigt oder ein erhebliches Gefährdungsrisiko schafft, jedoch nicht die Merkmale erfüllt, die zur Einstufung als Brandstiftung ersten Grades führen (z. B. war das Ziel unbewohnt oder es lag kein Vorsatz zur Gefährdung von Menschenleben vor).