Strafrechtliche Enteignung (Conversion)
Definition
Eine Straftat, die im vorsätzlichen Ausüben unbefugter Herrschaft oder Kontrolle über das Eigentum eines anderen besteht und dieses zum eigenen Gebrauch umwandelt, wodurch strafrechtliche Haftung entsteht, die über einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe hinausgeht.