Freizeitfahrt
Definition
Ein umgangssprachlicher und juristischer Begriff für das Wegnehmen und Benutzen eines Fahrzeugs ohne Einwilligung, hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Nervenkitzelzwecken und nicht zur dauerhaften Aneignung; oft als geringfügigeres Delikt als Diebstahl behandelt und teils gesondert normiert.