Einbruch Dritten Grades
Definition
Eine gesetzliche Einbruchskategorie, die das rechtswidrige, unbefugte Betreten eines Gebäudes oder einer Struktur mit der Absicht, eine Straftat zu begehen, beschreibt, wobei die Tatsachen die verschärfenden Umstände nicht aufweisen, die die Tat in eine höhere Strafstufe heben würden; je nach Rechtsordnung meist ein geringeres Verbrechen oder ein schweres Vergehen.